Grund- und Aufbauzertifikat
Voraussetzungen für das Grundzertifikat
- Eignungsfeststellung durch das zuständige Jugendamt
- Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder Berufsausbildung
- Die Meldung für die Qualifizierung erfolgt durch das zuständige Jugendamt
Die Grundqualifizierung für Personen ohne pädagogische Ausbildung umfasst 160 Unterrichtseinheiten, die an ca. 20 Kurstagen stattfinden. Die in Modulen angebotenen Unterrichtsthemen befassen sich unter anderem mit:
- Pädagogik
- Entwicklungspsychologie
- pädagogische Angebote
- Zusammenarbeit mit den Eltern
- Selbstreflexion
- Ernährung/Gesundheit
Mit einem Colloquium (Fachgespräch) wird die Grundqualifizierung abgeschlossen. Das Zertifikat zur "Qualifizierten Kindertagespflegeperson" vom Bundesverband Kindertagespflege e.V. wird bei einem positiven Abschluss vergeben.
Als Zusatzqualifizierung für pädagogische Fachkräfte in dem Bereich der Kindertagespflege, wird eine 30 Unterrichtseinheiten umfassende Qualifizierung erforderlich. Diese befassen sich mit folgenden Schwerpunktthemen:
- Eine Kindertagespflege aufbauen
- Die Eingewöhnungszeit
- Rechtliche und finanzielle Grundlagen
- Lebensmittelhygiene
- Bindung und Bildung
- Das Berliner Sprachlerntagebuch und Bildungsprogramm
- Zusammenarbeit mit Eltern
Folgende Voraussetzungen müssen zur Vergabe eines Aufbauzertifikates erfüllt werden:
- Grundzertifikat
- Eine gültige Pflegeerlaubnis
- Erfahrung als Kindertagespflegeperson
- Weitere 84 Unterrichtseinheiten müssen zu den o.g. Themen absolviert werden.
- plus 12 Unterrichtseinheiten zu einem Wahlthema
Quelle: familien-für-kinder