Kostenbeteiligung der Eltern
Die Kostenbeteiligung der Eltern staffelt sich nach dem benötigten Betreuungsumfang und richtet sich auch nach der Höhe des Familieneinkommens.
Es gelten die gleichen Maßstäbe, wie für die Betreuung in einer Kindertagesstätte.
Der jeweilige Betrag ist gesetzlich verankert und wird von der Kitakostenstelle berechnet.
Informationsmaterial zur Kostenbeteiligung können Sie sich hier aufrufen und downloaden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Gutscheinstelle, diese ist zuständig für:
Tagesbetreuung für Kinder
Bedarfsanmeldung
Kostenbeteiligung
Gutscheinfinanzierung
Tagespflegefinanzierung
Betreuungsumfang:
½ Platz – bis max. 5 Std. täglich/im Monat max. 100 Std. ¾ Platz – von 5 Std. bis max. 7 Std. täglich/ im Monat max. bis 140 Std 1 Vollzeitplatz – von 7 Std. bis max. 9 Std. täglich/ im Monat max. bis 180 Std. nbsp; Mehrbetreuung – über 180 Std. im Monat
Kindern, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, steht ein Betreuungsplatz im Umfang von 5-7 Std. täglich zu. Dabei ist es unerheblich, ob beide Eltern berufstätig sind oder nicht
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